Stellungnahmen

Resumee und EVA-Position zum 6. Pflegebericht der Bundesregierung

Der 6. Pflegebericht der Bundesregierung wurde am 14.12.2016 vom Kabinett verabschiedet. Hierin werden Maßnahmen und Auswirkungen der im Berichtszeitraum in Kraft getretenen Gesetze - insbesondere des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes sowie des ersten Pflegestärkungsgesetzes - beschrieben und der aktuelle Stand der Pflegeversicherung sowie der pflegerischen Versorgung beschrieben. Der EVA gibt einen kurzen inhaltlichen Überblick über den 6. Pflegebericht und positioniert sich zu Kernfragen.

Resumee und EVA-Position zum 7. Altenbericht

Am 11.11.2016 wurde der 7. Altenbericht zum Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ veröffentlicht. Hierin werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie eine nachhaltige Seniorenpolitik auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann. Ziel ist die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie der möglichst lange Erhalt der Selbstständigkeit älter werdender Menschen unabhängig von sozialen, ökonomischen oder anderen Ungleichheiten. Im Fokus der Empfehlungen steht die Stärkung der kommunalen Handlungsebene sowie des bürgerschaftlichen Engagements als wichtiger Faktor einer sorgenden Gemeinschaft auf örtlicher Ebene. Der EVA gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Ergebnisse bzw. Empfehlungen des 7. Altenberichtes und positioniert sich zu Kernfragen.

Unzureichende Refinanzierung: Sterbebegleitung im Pflegeheim zwischen HPG und PSG II

Vor Ostern ist der erste Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetzes erschienen und vor den Sommerferien der Entwurf zum PSG II. Beide Gesetze müssen im Hinblick auf die Entwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur in Deutschland zusammen betrachtet werden. Die Zielsetzung beider Entwürfe ist klar ablesbar: Das seit Jahren postulierte Gebot Ambulant vor Stationär kommt hier endgültig zum Tragen. Die Menschen sollen so langfristig wie möglich zuhause versorgt werden und nur noch bei Schwerstpflegebedürftigkeit im Heim aufgenommen werden. Damit gewinnt die Sterbebegleitung im Pflegeheim weiter an Bedeutung. Nur bezahlen will sie niemand. Die notwendige Refinanzierung ist durch die Gesetzesentwürfe nicht abgedeckt.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz bringt enorme Herausforderungen für die Träger und beendet eine Diskriminierung während es eine Diskreditierung fördert!

Das PSG II ist die umfangreichste Reform seit Bestehen der Pflegeversicherung. Das Gesetz macht mit dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ ernst und setzt dabei die Brechstange der Leistungsabsenkungen an. Entgegen der Beiratsempfehlungen und aller Proteste aus Fachkreisen bleibt das am Freitag den 13.11. im Bundestag beschlossene Gesetz bei der Absenkung der Leistungsbeträge in § 43 für stationär pflegebedürftige Menschen in den zukünftigen Pflegegraden 2 und 3. In Verbindung mit dem nun auch gesetzlich verordneten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil bedeutet das für sie eine deutliche finanzielle Mehrbelastung. Besonders betroffen sind die Menschen mit Pflegegrad 2. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber für sie mit der Anhebung der ambulanten und teilstationären Leistungen in den niedrigen Pflegegraden monetäre Anreize für eine häusliche Versorgung geschaffen. Prof. Roland Richter hat vor diesem Hintergrund auf der Fachtagung der Fachverbände für ambulante Pflege und Altenarbeit der Diakonie RWL am 11.11. eine völlige Neuaufteilung des Marktes prognostiziert. Offenbar ist das vom Gesetzgeber so gewollt, allerdings hat er nicht gesagt, wie das funktionieren soll. Schließlich leben die Menschen mit niedrigen Pflegebedarfen heute ja zumeist deshalb im Heim, weil es zuhause keine geeigneten Rahmenbedingungen für eine ambulante Versorgung gibt und sie mit einem Leben im Heim einer Vereinsamung entgehen. Die Träger stehen hier vor der strukturellen und unternehmerischen Herausforderung, niedrigschwellige gemeinwesenorientierte sowie ambulante und teilstationäre Angebote zu schaffen, die diesen Menschen zukünftig einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen.

Wuppertaler Erklärung für eine angemessene Hospiz- und Palliativversorgung

So individuell und einzigartig wie das Leben eines Menschen ist, so individuell und einzigartig ist auch sein Sterben. Sterben ist ein bedeutsamer Teil des Lebens und wir verstehen es als unseren diakonischen Auftrag, Menschen in dieser Lebensphase zu begleiten und ihre Interessen zu vertreten. Für eine angemessene Hospiz- und Palliativversorgung müssen auch die „normalen“ ambulanten Dienste und stationären Pflegeeinrichtungen in die Lage versetzt werden, sterbende Menschen angemessen zu begleiten.

Einführung der Pflegedokumentation nach Beikirch individuell prüfen

Von den einen hochgelobt, von den anderen heftig kritisiert wird das sogenannte „Beikirch-Modell“ der neuen Pflegedokumentation in der aktuellen Fachdebatte. Interessant ist es im Hinblick auf den neuen Pflegebegriff, weil sich die dahinter stehende Strukturierte Informationssammlung (SIS) mit ihren fünf Themenfeldern an dem Neuen Begutachtungs-Assessment (NBA) zum neuen Pflegebegriff orientiert – der kommt allerdings erst frühestens in zwei Jahren. Der EVA empfiehlt jeder Einrichtung, individuell zu prüfen, ob das Modell zu der eigenen pflegetheoretischen Ausrichtung passt.

Pflegepolitik in der 18. Legislaturperiode

Der Ev. Verband für Altenarbeit in den Diakonischen Werken Rheinland, Westfalen und Lippe (EVA) bewertet die gerade mal dreiseitigen Ausführungen des 185 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags und die aktuellen pflegepolitischen Äußerungen aus dem BMG kritisch. Gefordert wird eine Aufwertung der Pflege. Zentrale Voraussetung dafür ist aus Sicht des Fachverbands die Reform des Pflegebegriffs: Ein ganzheitlich konzipierter Pflegebegriff beinhalte genau das, "was den Beruf attraktiv macht, weswegen die heute Pflegenden ihn erlernt haben und was auch wieder mehr Menschen für diesen Beruf begeistern könnte".

Klare Grundrisse und warme Farben: EVA-Empfehlungen zur Raumgestaltung in Pflegeeinrichtungen

Die Notwendigkeit der baulichen Modernisierung bis zum Jahr 2018 bietet vielen Trägern die Chance, die Wohn- und Lebensräume in den stationären Einrichtungen zielgruppenspezifisch neu zu gestalten und die Einrichtung zu profilieren. Dabei sollten insbesondere die Bedürfnisse der Menschen mit Demenz bedacht werden. Die EVA-Empfehlungen benennen wichtige Maßnahmen, die konkret zur Orientierung und zum Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner beitragen.

Seelsorge im Heim in Verantwortung von Gemeinde und Einrichtung

In diakonischen Einrichtungen bestehen hohe Erwartungen an die Seelsorge. Gefragt sind die zuständigen Gemeinden und die Einrichtungen. Wer wofür zuständig ist und wer was tun kann, dazu hat der EVA Stellung bezogen. Die Erklärung „Seelsorge im Heim in Verantwortung von Gemeinde und Einrichtung“ soll einerseits die Einrichtungen bei der Gestaltung von Seelsorge mit den Gemeinden vor Ort unterstützen. Andererseits zeigt sie die seelsorglichen Anforderungen im Pflegealltag auf und fordert dazu auf, die Mitarbeitenden in der Auseinandersetzung mit existentiellen Fragen im Pflegealltag weiterzubilden.

Kommentar zu den pflegepolitischen Vorhaben der neuen Landesregierung

"Die Positionierung der Landesregierung zur sozialraumorientierten Gestaltung der pflegerischen Versorgung der Zukunft ist im Grundsatz richtig und begrüßenswert.  Im Sinne einer Inklusion muss die pflegerische Versorgung im Sozialraum allerdings so vielfältig organisiert werden, wie die Bedarfe der Menschen sind. Alle Versorgungsformen, die darauf reagieren, haben in einem solchen Versorgungsmix ihre Berechtigung. Dazu gehören die von der Landesregierung präferierten neuen ambulanten Wohnformen ebenso wie die klassischen stationären Einrichtungen, die traditionell eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung sind und die auch in der Zukunft unverzichtbar sein werden."

Jede Fixierung ist eine Fixierung zu viel

Mit dem Ziel der Wahrung des Grundrechts auf Freiheit der Person haben viele Einrichtungen gute Konzepte zur Vermeidung von Fixierungen entwickelt und umgesetzt, andere sind auf einem guten Weg. In der Erklärung "Jede Fixierung ist eine Fixierung zu viel" begrüßt der EVA diese Entwicklungen und gibt Empfehlung für die Gestaltung von Konzepten zur Vermeidung von Fixierungen.

Grundsatzerklärung zur Konstruktion der pflegerischen Versorgung

Die aktuellen Reformen des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie des Gesetzes zur Pflegeversicherung auf der Bundesebene setzen auf ambulante Pflegesettings und die Entwicklung von Alternativen zur stationären pflegerischen Versorgung. Diese Positionierungen sind grundsätzlich richtig, aber unvollständig. Im Sinne einer Inklusion muss die pflegerische Versorgung so vielfältig organisiert werden, wie die Bedarfe der Menschen sind und alle Versorgungsformen die darauf reagieren, haben in einem solchen Versorgungsmix ihre Berechtigung. Der EVA spricht sich darüber hinaus für eine verstärkte Förderung von Nachbarschaftshilfe als Voraussetzung für das Gelingen von ambulanten Pflegesettings aus.

Anmerkungen zum Referentenentwurf der Pflegereform 2012

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) sieht Regelungen zur Stärkung der ambulanten Versorgung vor, um auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz so lange wie möglich eine häusliche Lebenssituation zu ermöglichen. Das ist zu begrüßen. Dass für diesen Personenkreis in der stationären Versorgung keine Verbesserungen geben soll, ist scharf zu kritisieren. Außerdem verpasst der Entwurf die Chance den neuen Pflegebegriff zu realisieren und eine Kehrtwende bei den umstrittenen Pflegenoten einzuleiten. Den stationären Einrichtungen schreibt er die Veröffentlichung der Organisation ihrer ärztlichen Versorgung vor obwohl die Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung obliegt und die Einrichtungen oft nur wenig Einfluss darauf nehmen können.

Verschleppung der Pflegereform zu Lasten Pflegebedürftiger

Der EVA kritisiert die Verschleppung der Pflegreform und dass damit die von der Fachwelt einstimmig geforderte Einführung des neuen Pflegebegriffs zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen immer wieder aufgeschoben wird. Fragwürdig ist in dem Zusammenhang die geplante Wiedereinsetzung des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, obwohl bereits alle erforderlichen Ergebnisse zur Umsetzung vorliegen.

Personalkonzepte der Zukunft jetzt entwickeln

Steigende Anforderungen an die Pflege bei gleichzeitig sinkenden Ressourcen stellen die Organisations- und Personalentwicklung in der stationären Altenarbeit vor große Herausforderungen. Der EVA empfiehlt sich von dem Gedanken eines allgemein angemessenen Qualifikationsniveaus für Fachkräfte zu lösen. Die vielfältigen Anforderungen des Pflegealltags benötigen differenzierte Qualifikationen und Zusatzqualifikationen für Steuerungsaufgaben und für Kernfunktionen der Versorgung.

Statt KDA-Klingel - Beziehungsnetzwerke in den Gemeinden flechten

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat die 5. Generation im Altenwohnbau ausgerufen und empfiehlt ‚Normalität´ und ‚Selbstbestimmung´ konstituierende Ausstattungsmerkmale, wie Türklingel, Briefkasten und Pantry-Küche im Altenheim einzubauen. Nach Einschätzung des EVA ist die Organisation von Beziehung im Rahmen der gemeindlichen Netzwerkarbeit dringlicher.

Reform der Pflegeversicherung 2011ff

Der EVA hat fünf Eckpunkte für eine Pflegereform vorgelegt. An vorderster Stelle fordert der Fachverband die überfällige Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit seinem neuen Begutachtungsinstrument (NBA). Zur Frage der Finanzierung wird eine Mischstrategie vorgeschlagen, die auch gesellschaftliche Vermögensverhältnisse in den Blick nimmt.

Ärztliche Versorgung in der häuslichen und stationären Pflege

Die diakonischen Fachverbände für die häusliche, die stationäre und die Krankenhauspflege fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, die ärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld und in stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe gemäß ihrem Sicherstellungsauftrag kassenartenübergreifend für alle Betroffen nach den gleichen Kriterien sicherzustellen.

Grundlegende Reform der Pflegenoten für echte Transparenz

Die Diakonie RWL spricht sich für Transparenz in der Pflege aus. Weil das die Pflegenoten nicht gewährleisten, sollen die Veröffentlichungen ausgesetzt und eine grundlegende Reform der Pflegenoten auf der Basis der Ergebnisse des Projektes "Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung von Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" eingeleitet werden.