Hebammen/Entbindungspfleger

Hebammen und Entbindungspfleger  arbeiten in Krankenhäusern, in Geburtshäusern, in Beratungsstellen, oder in Einrichtungen. Sie betreuen Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett. Sie führen die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen durch, bieten Hilfeleistungen bei Beschwerden in der Schwangerschaft sowie Beratungen an. Viele von ihnen leiten Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.

Die Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung sind Naturwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Hebammen- und Pflegetätigkeiten. Das Ausbildungsziel ist in § 5 Hebammengesetz wie folgt festgelegt: "Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen, und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen (Ausbildungsziel)."

Die praktische Ausbildung der Schüler*innen erfolgt neben Übungen an Modellen durch zahlreiche praktische Einsätze in den Bereichen Entbindungsabteilung, Wochenstation, Neugeborenenzimmer, Hebammenpraxis, Kinderklinik, OP und operative/nichtoperative Pflegestation. Während dieser praktischen Einsätze werden die Schüler/innen von Hebammen und Pflegekräften der Abteilungen in die Aufgaben einer*s Hebamme/Entbindungspflegers eingeführt. Sie betreuen unter Anleitung die Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen sowie ihre Familien und andere Patienten. Praxisanleiter*innen sowie Lehrerinnen und Lehrer der Hebammenschule unterstützen anleitend und begleitend den praktischen Lernprozess.

Die Hebammen- und Entbindungspflegerausbildung endet mit der staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht.
Die Ausbildung zur Hebammen oder zum Entbindungspfleger und unterliegt dem Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz, HebG) vom 04.06.1985 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) (siehe am Ende des Textes).

Zugangsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Ausbildungsgang "staatlich anerkannte*r
Hebamme/ Entbindungspfleger" sind:

  • das vollendete 17. Lebensjahr,
  • die gesundheitliche Eignung,
  • der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder
  • der Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung.
     

Dauer der Ausbildung

Die Hebammen- und Entbindungspflegerausbildung findet an Hebammenschulen statt, die an Krankenhäusern angegliedert sind. Sie umfasst 1.600 Unterrichtsstunden Theorie und 3.000 Unterrichtsstunden praktische Ausbildung. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Wo findet die Ausbildung statt?

Die vollständigen Adressen der evangelischen Hebammenschulen im Bereich der Diakonie RWL finden Sie am Ende des Textes.

Entwicklungsperspektiven und Qualifizierungsoptionen

Seit einigen Jahren können Hebammen an Fachhochschulen Pflegewissenschaft und verwandte Studiengänge studieren. Sie erhalten damit die Möglichkeit, in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens, in der Forschung und in der Ausbildung neue Tätigkeitsfelder zu finden. Auch eine Promotion ist möglich. Darüber hinaus machen sich auch viele Hebammen und Entbindungspfleger selbstständig oder arbeiten in einem Geburtshaus.