Antrag Förderung Sonderurlaub für Ehrenamtliche in der Jugendhilfe

Antrag auf Förderung von Sonderurlaub für Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (in NRW)

Das Verfahren zur Antragstellung ist leider nicht komplett digital möglich. Der Fördermittelgeber LVR besteht auf unterschriebene Antragsunterlagen. Darum haben wir ein hybrides Verfahren: Online ausfüllen, ausdrucken, per Post einreichen.

Füllen Sie den Antrag möglichst komplett aus (die Felder mit einem * sind Pflichtfelder). Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit allen Daten. Diese E-Mail drucken Sie bitte aus, unterschreiben das Papier und schicken es zusammen mit der ausgefüllten Bestätigung der ehrenamtlichen Person per Post an:

Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. - Diakonie RWL
Frau Stefanie Balzer
Abteilung Finanzsteuerung
Lenaustr. 41
40470 Düsseldorf

Antragsteller ist i.d.R. die Organisation, die Mitglied im Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe ist.
Zentrale Adresse des Trägers
findet sich auf der Beitragsrechnung unseres Hauses unter "ihr Zeichen" ist eine x stellige Zahl
IBAN
In welchem Kirchenkreis wird die Förderung eingesetzt. Bei überregionalen Trägern die Landeskirche auswählen.
z.B. Ort oder Thema
Name der Person, die Sonderurlaub für die ehrenamtliche Teilnahme an einer Freizeitmaßnahme beantragt. Pro Person muss ein Antrag gestellt werden.
Mit dem Absendevorgang werden die von Ihnen eingegebenen Daten und zusätzlich das Datum der Einsendung an uns übermittelt. Hinweise zum Datenschutz