AVR-Verhandlungen in der Eingliederungshilfe

Kirsten Schwenke: "Achtungserfolg in schwierigen Verhandlungen"


Es waren schwierige Voraussetzungen und kaum jemand hatte noch mit einem Erfolg gerechnet. Doch nun steht fest: Der LWL wird zumindest einen Bestandteil des AVR-Tarifs in die Empfehlungsvereinbarung aufnehmen.

Bereits im Sommer 2023 sind wir Vorstände der Diakonie RWL selbst in die Verhandlung um die Refinanzierung der Tarifbestandteile gegangen. Das pauschale Verhandlungssystem orientiert sich am TVöD und lässt Abweichungen in der Pauschalvereinbarung nicht zu. Die besonderen Jahre der Corona- und Ukrainekrise haben aber zu hohen Tarifabschlüssen und zu unterschiedlichen Entwicklungen in den kirchlichen Tarifen geführt. Den AVR-Anwendern drohten nun, in den Jahren 2023 und 2024 rund 20 Millionen Euro verloren zu gehen. 

Bei einem ersten großen Verhandlungstermin 2023 in Köln hatte man uns ohne Ergebnis wieder ziehen lassen. Dabei hatten Themen wie das KZVK-Sanierungsgeld in den Werkstätten bei den Landschaftsverbänden eher zu der Haltung geführt: Der Diakonie keinen weiteren Euro. Eine gesetzliche Grundlage zum Zahlungszwang existierte ohnehin nicht – auch wenn das SGB IX die Wirtschaftlichkeit der kirchlichen Tarife anerkennt.

Der Landesrat des LVR kam trotz Zusage erst gar nicht. Für die Landschaftsverbände war die Angelegenheit damit erledigt. Die Einzelverhandlung steht, so die Haltung der Landschaftsverbände, doch sowieso jedem Anbieter offen. Und wir sollten doch erst einmal erklären, warum niemand diese Option gezogen hatte. 

Am 6. März erklärte uns nun der Chefverhandler des LWL: Es wäre ja nicht nötig gewesen, dass wir uns direkt an Minister Karl-Josef Laumann gewandt hätten. Bei diesem Treffen mit dem Minister Ende Dezember, bei dem auch die Vorstände von Bethel, dem Ev. Johanneswerk, dem Wittekindshof, Salem und Gladbeck-Bottrop-Dorsten anwesend waren, hatte uns Karl-Josef Laumann eine Intervention beim LWL zugesagt. Die Minen der Spitzenvertreter der Landschaftsverbände waren beim Parlamentarischen Abend der LAG FW im Landtag etwas verdüstert. Das ist kein Spaß, wenn der Minister den Direktor zu weiteren Gesprächen auffordert: "Findet eine Lösung!"

Das finale Gespräch am 6. März in Düsseldorf fand folglich wie unter einem Brennglas statt. Die Unterzeichnung der Empfehlungsvereinbarung lag auf Eis, die Einzelverhandlungen stoppten, das Ministerium, der LVR, die Landesarbeitsgemeinschaft sowie die Leistungserbringer schauten auf unsere Zusammenkunft mit LWL-Direktor Dr. Georg Lunemann. 

Im Vorfeld war uns angekündigt worden, dass unser Vorschlag zur Einigung zu viel Präzedenzfall sei und somit unmöglich – dass aber gerechnet werde. Am 6. März dann endlich Klarheit: "Die Umsetzung der Fachkraftzulage für die AVR-Anwender erfolgt für die Besonderen Wohnformen." Die Steigerungsrate erfolgt anhand der in unserem Haus berechneten Werte. Ein Achtungserfolg. Auf unsere wiederholte Bitte, einmal die hauseigene Berechnung des Landschaftsverbands LWL zur Tarifwirkung sehen zu dürfen, hieß es allerdings: Jetzt wolle man mal nach vorne schauen. 

Das haben wir sofort getan: Wir haben angekündigt, auch weiterhin tarifspezifisch verhandeln zu wollen. Hierzu bedarf es den Schulterschluss der Landesarbeitsgemeinschaft. Aber um es mit den Worten Minister Laumanns zu sagen: "Wenn es einfach wäre, dann könnte es ja jeder machen. Dann müsste ich es ja nicht machen." In diesem Sinne: Wir bleiben gemeinsam dran!