Fachverband Alter und Pflege
"Die genauen Zahlen liegen unserem Auftraggeber vor, sind aber noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Wir sprechen hier aber nicht von 10 Prozent", so Rothgang. Der Professor leitet das Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) der Universität Bremen und erforscht für den Gesetzgeber seit Juli 2017 die quantitativen und qualitativen Bedarfe in der Pflege.
Dafür haben die Wissenschaftler unter seiner Leitung den jeweils erforderlichen Zeitaufwand und die erforderliche Qualifikation nach fünf Qualifikationsniveaus bei 110 Pflegeinterventionen erhoben. Das Qualifikationsniveau 4 entspricht dabei der heutigen Fachkraft mit einer dreijährigen Ausbildung. Die Qualifikationsniveaus 3 bis 1 erfordern abgestuft geringere Aus-, Fort- oder Weiterbildungen.
Podiumsdiskussion mit Professor Heinz Rothgang
Lebhafte Diskussion zu Umsetzungsfragen
In einer Resonanzrunde zum Vortrag von Professor Heinz Rothgang wurden Umsetzungsfragen auf dem Podium und im Plenum diskutiert. "Aus der fachlichen Sicht ist die Frage, wie die Pflege punktgenau nach Qualifikationsniveaus adressiert werden kann, besonders interessant", sagte Rudolf Michel-Fabian, Geschäftsfeldleitung der Diakonie RWL. Marc Schué, stellvertretender Vorsitzender des Fachverbandes EVA, machte anknüpfend an die Ausführungen von Rothgang darauf aufmerksam, dass eine besondere Anforderung in der frühzeitigen Veränderung und Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation der Pflegeeinrichtungen liegt.
Diskutiert wurde auch, wie man sich heute gegenüber den Pflegekassen zum Personalbedarf positionieren kann. "Wir werden nicht auf die Zahlen warten und was die Politik davon umsetzen will", betonte Wilfried Kehrbach, Zentrumsleitung Betriebswirtschaft der Diakonie RWL. "Allerdings werden wir die Größenordnung ins Spiel bringen."
Verfahren wird bis Juni 2020 erprobt
Das mit der Entwicklung eines Personalbemessungsverfahren nach § 113c SGB XI beauftragte Forschungszentrum hat dem Qualitätsausschuss als Auftragnehmer die Studie und das darauf basierende Verfahren der Personalbemessung vorgelegt. Das Verfahren wird jetzt noch bis zum 30. Juni 2020 auf Umsetzungsanforderungen erprobt. Danach soll eine Einführungsphase erfolgen.
Text: Rudolf Michel-Fabian
Alter und Pflege
Wie viel Personal braucht die Pflege wirklich? Dieser Frage geht die Studie unter Leitung des Bremer Wissenschaftlers Heinz Rothgang nach. Bundesweit fällt die Ausstattung in den Pflegeheimen sehr unterschiedlich aus. So wird in stationären Einrichtungen in Bayern wird pro Pflegebedürftigem 20 Prozent mehr Personal eingesetzt als in Bayern. Bislang sind schon mehrere Versuche gescheitert, ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren einzuführen. Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber daher die Vertragsparteien der Pflege-Selbstverwaltung verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben wissenschaftlich entwickeln und erproben zu lassen.