Altenpflegehelfer*in

Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer sind in stationären Einrichtungen der Altenpflege (zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, geriatrischen und gerontopsychiatrischen Kliniken) in Krankenhäusern, in teilstationären Einrichtungen (zum Beispiel Tages-, Kurzzeitpflegeheimen), in Einrichtungen des Betreuten Wohnens, in Wohngemeinschaften für alte Menschen sowie in ambulanten Diensten und Einrichtungen (zum Beispiel Diakonie-, Sozialstationen) und in Begegnungsstätten, Altentagesstätten oder Altenclubs tätig.

Zu den Aufgaben eines*einer Altenpflegehelfers*in gehört die fachkundige Pflege und Betreuung älterer Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Berücksichtigung ihrer Selbstständigkeit auf der Grundlage der von einer Pflegefachkraft erstellten Pflegeprozessplanung.

Altenpflegehelfer*innen wirken bei der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitationen sowie bei der Erhebung von Pflegedaten und deren Dokumentation unter Anleitung einer Pflegekraft mit. Sie helfen bei der Erhaltung und Aktivierung einer eigenständigen Lebensführung sowie der Erhaltung und Förderung sozialer Kontakte mit. Außerdem geben sie Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe.

Die Ausbildung zum*zur Altenpflegehelfer*in unterliegt den Regelungen der Bundesländer. In NRW wird sie durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH) vom 23. August 2006, geändert am 24. März 2010 geregelt.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zur staatlich anerkannten Ausbildung in Nordhein-Westfalen (NRW), Hessen und in Rheinland-Pfalz:

  • ist die Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Altenpflegehilfe,
  • der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder in NRW die durch das durchführende Fachseminar bescheinigte Eignung auf der Grundlage einer besonders erfolgreichen Teilnahme an mindestens zwei Bausteinen von je zwei bis drei Monaten des nordrhein-westfälischen Werkstattjahres im Bereich Altenhilfe

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer dauert in der Vollzeitausbildung zwölf Monate, in einer Teilzeitausbildung höchstens 24 Monate. Sie umfasst insgesamt 1.650 Stunden, davon 750 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht und 900 Stunden praktische Ausbildung. Die Ausbildung wird nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung durchgeführt; u. a. durch Gruppenarbeiten, Referate und Vorträge, Lerngruppen, Rollenspiele, Supervision und Selbsterfahrung. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt durch Praxisanleiter in Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe.

Wo findet die Ausbildung statt?

Die theoretische Ausbildung wird in einem Fachseminar für Altenpflege (als Träger der Ausbildung), die praktische Ausbildung in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung vermittelt. Träger der Ausbildung zum*zur Altenpflegehelfer*in sind Fachseminare für Altenpflege.

Entwicklungsperspektiven und Qualifizierungsoptionen

Staatlich anerkannte Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer erwerben durch das bestandene Examen einen Anspruch auf Zugang zur dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger. Bei einem sehr guten oder guten Examensabschluss kann die dreijährige Fachausbildung um ein Jahr verkürzt werden.

In der Berufspraxis unterstützen Altenpflegehelfer*innen die Altenpfleger*innen bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Dabei haben sie eine assistierende Funktion. In stabilen Pflegesituationen können sie Tätigkeiten in der Grundpflege und Betreuung sowie Tätigkeiten mit hauswirtschaftlichem Schwerpunkt selbstständig durchführen. Durch Fort- und Weiterbildung können sich staatlich anerkannte Altenpflegehelfer/innen in verschiedenen fachlichen Bereichen der Betreuung und Pflege alter Menschen weiterqualifizieren. Beispiele sind: Validation, 10-Minuten-Aktivierung, Bewegung und Tanz, Basale Stimulation, Kinästhetik, tiergestützte Therapie.