Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – NRW

Die Verfahrensberatung „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) unterstützt die besonders schutzbedürftige Gruppe der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge bei der Abwägung der Schritte im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Die Berater*innen ergänzen das Clearingverfahren innerhalb der Jugendhilfe um asyl- und aufenthaltsrechtliche Aspekte. Sie fördern, dass die minderjährigen Flüchtlinge das Asyl- und Aufenthaltsrecht besser verstehen.

Durch Schulung, Fachbegleitung und Öffentlichkeitsarbeit fördern die Verfahrensberater*innen, dass die Vormünder die jungen Flüchtlinge mit asyl- und aufenthaltsrechtlichem Sachverstand begleiten können bzw. grundlegendes Fachwissen bei den Jugendhilfeträgern vorhanden ist. Sie ist ein von staatlichen Instanzen unabhängiges, spezialisiertes Angebot, das in Nordrhein-Westfalen an 14 Standorten verankert ist. Die Beratungsstellen befinden sich in Städten, die eine besonders hohe Anzahl von UMF vorweisen bzw. in denen ein Ankunftszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelt ist. Durch diese räumliche Nähe soll die Zusammenarbeit von Jugendhilfeträgern, Vormündern und Verfahrensberatung für UMF erleichtert werden.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Fachliche Begleitung der Mitarbeitenden (verbandsübergreifend): 

Hanna Zängerling
Verbandsübergreifende fachliche Begleitung der Verfahrensberatung und Verfahrensberatung umF
Referentin 

­+49 211 6398-660
­h.zaengerling@diakonie-rwl.de

Fachliche Begleitung der Träger und Mitarbeitenden:

Dalia Höhne
Referentin für die Arbeit mit Geflüchteten und Fachbegleitung Förderprogramm Soziale Beratung von Geflüchteten (SBvG)

­+49 211 6398-684
­d.hoehne@diakonie-rwl.de

Karin Wieder
Referentin für Flüchtlingsarbeit

­+49 211 6398-293
­k.wieder@diakonie-rwl.de

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