Mittwoch, 2. September 2015

Kirchliches Arbeitsrecht: Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und Evangelische Kirche von Westfalen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruhe/Düsseldorf/Bielefeld, 2. September 2015. Vertreter der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) und der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) haben den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Verfassungsbeschwerde gegen den Dritten Weg im kirchlichen Arbeitsrecht ist unzulässig. Der Gewerkschaft fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis.

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„Wir begrüßen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts“, erklärt Thomas Oelkers (Düsseldorf), Vorstand der Diakonie RWL. „Wir werden den Dritten Weg gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Mitgliedern und den Sozialpartnern weiterentwickeln.“

Auch Klaus Winterhoff (Bielefeld), Juristischer Vizepräsident der EKvW, betont: „Wir arbeiten mit allen Kräften daran, dass der Dritte Weg in der Praxis überall den Anforderungen entspricht, die das Bundesarbeitsgericht 2012 in seinem Urteil festgelegt hat. Darin sind die Interessen von Arbeitnehmervertretern und Kirchen gleichermaßen berücksichtigt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht nun Rechtsklarheit geschaffen hat, laden wir die Gewerkschaften erneut ein, mit uns gemeinsam den Dritten Weg zu gestalten.“

Hintergrund: Im Dritten Weg erfolgt die Regelung der Arbeitsbedingungen durch paritätisch besetzte, gleichberechtigte Kommissionen, in denen neben den Mitarbeitenden auch die Vertretung der Gewerkschaften vorgesehen ist. Für die Lösung von Konflikten steht eine neutrale und verbindliche Schlichtung zur Verfügung. Mittel des Arbeitskampfes, Streik und Aussperrung, sind nicht vorgesehen.

Gabriele Fischmann-Schulz, Leiterin der Stabsstelle Recht und Politik bei der Diakonie RWL, steht für Rückfragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich für die Gesprächsvermittlung an Reinhard van Spankeren, Geschäftsbereichsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 0211 6398-217, Mobil 0170 4514835, E-Mail r.vanspankeren@diakonie-rwl.de.